Reglement

Ausleihgebühr
Die Ausleihgebühr ist abgestuft nach Anschaffungspreis und Reparaturanfälligkeit und beträgt mindestens Fr. 1.–.

Das Jahres-Abonnement kostet Fr. 5.–.

Elektronische Spiele können mit einer E-Club Mitgliedschaft ausgeliehen werden.

Ausleihdauer
Die Dauer der Ausleihe ist auf vier Wochen festgelegt. Eine Verlängerung kann rechtzeitig direkt in der Ludothek, per Telefon oder E-Mail vorgenommen werden. Die Verlängerung wird als Neuausleihe verrechnet und ist nur dann möglich, wenn keine grosse Nachfrage für das betreffende Spiel besteht.

Mahnungen
Wird ein Spiel nach der Ausleihfrist von 4 Wochen nicht zurückgebracht (der Rückgabetermin ist auf dem Ausleih-Bon ersichtlich) wird eine Mahnung zugestellt:

Fr. 3.- Gebühr für die 1. Mahnung plus ½ der überzogenen Ausleihgebühr
Fr. 5.- Unkostenbeitrag für die 2. Mahnung plus
Fr. 3.- Gebühr aus der 1. Mahnung plus die ganze überzogene Ausleihgebühr

Rückgabe
Bitte bringen Sie die Spielsachen zur rechten Zeit, geordnet, vollständig und sauber zurück. Wir danken Ihnen für Ihre Sorgfalt und Mitarbeit!

Schäden
Für fehlende oder defekte Teile muss eine entsprechende Entschädigung entrichtet werden. Bei Playmobil beträgt diese Fr. 4.- für das erste fehlende Stück für jedes weitere fehlende Teil verrechnen wir Fr. 1.-. 

Normale Abnützungserscheinungen sind davon ausgeschlossen. Nicht mehr reparierbare oder verlorene Spielsachen sind nach Rücksprache mit der Ludothek zu ersetzen.

BENUTZUNGSHINWEISE / HAFTUNG
Unsere Fahrzeuge fallen in die Produktegruppe Spielwaren. Dies bedeutet, dass nicht auf öffentlichen Strassen gefahren werden darf. Kinder sollten unter Aufsicht Erwachsener fahren. Die Grösse des Fahrers
und des Fahrzeugs müssen passen, damit die Sicherheit gewährleistet ist.

Verlängerter Bremsweg:

  • Beim Bergabfahren können erhebliche Geschwindigkeiten erreicht werden
  • Bei Fahrzeugen mit Anhänger oder Soziussitz = höheres Gewicht

Kippgefahr:

  • Wenn ein Abhang schräg hinuntergefahren wird
  • Beim schnellen Fahren von scharfen Kurven

Höchstgewicht von Anhänger, Soziussitz

  • der Anhänger einschliesslich Ladung darf nicht schwerer sein als das Fahrzeug mit dem Fahrer.
  • Soziussitz, max. 20 kg

Fahren Sie stets umsichtig und überlasten Sie das Fahrzeug nicht.

Bei Unfällen oder Schäden im Zusammenhang mit den ausgeliehenen Fahrzeugen übernimmt die Ludothek Rothenburg keine Haftung.